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Häufig gestelle Fragen

  • Erstellen Sie Lagepläne für Bauanträge?

    Auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte erstellen wir für Sie den Lageplan. Er enthält die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Straße und Hausnummer sowie den Eintrag Ihres Bauvorhabens.

  • Muss ich mein Gebäude einmessen lassen?

    Ja, Sie sind nach dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen gesetzlich verpflichtet Ihr Gebäude einen Monat nach Rohbaufertigstellung einmessen zu lassen bzw. den Antrag zu stellen.

  • Führen Sie Gebäudeeinmessungen durch?

    Natürlich führen wir gerne für Sie die Gebäudeeinmessung durch.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Gebäudeeinmessung?

    Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung unterliegen der Landesgebührenordnung und richten sich nach dem Herstellungswert des Gebäudes, sprich den Baukosten.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Teilung meines Grundstücks?

    Die Kosten für eine Teilungsvermessung richten sich nach verschiedenen Faktoren    u. a. Anzahl und Größe der Flurstücksteile, Anzahl der Grenzpunkte, Höhe des Bodenrichtwertes. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Kostenschätzung.        

  • Wie hoch sind die Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzpunktes?

    Die Kosten für die Wiederherstellung eines Grenzpunktes richten sich nach der amtlichen Landesgebührenordnung. Da verschiedene Faktoren ausschlaggebend sind, kann man die Kosten nicht pauschalisieren. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen eine unverbindliche, unentgeltliche Kostenschätzung.

  • Muss ich bei der Durchführung der Vermessung anwesend sein?

    Ihre Anwesenheit bei der Durchführung der Vermessung ist nicht erforderlich. Sie sollten jedoch zumindest unseren Mitarbeitern den Zugang zum Grundstück ermöglichen.

  • Kann ich bei Ihnen Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten?

    Gerne stellen wir Ihnen Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), den Eigentümernachweisen und der Liegenschaftsbeschreibung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bedingungen zur Verfügung.  

  • Ich habe einen Bauplatz gekauft und möchte dort bauen. Was benötige ich?

    Als Planungsgrundlage wird zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Nach Fertigstellung der Planung erstellen wir Ihren Lageplan zum Bauantrag. Nach dessen Genehmigung übertragen wir die planerischen Vorgaben in die Örtlichkeit. Zunächst wird für die Erdarbeiten eine Grobabsteckung mit Höhenantrag benötigt und anschließend eine Feinabsteckung der Gebäudegeometrie. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird es von uns eingemessen.

  • Wie ist der Ablauf einer Teilungsvermessung?

    Zunächst führt unser Messtrupp die Teilungsvermessung in der Örtlichkeit durch. Danach werden die Daten im Innendienst ausgewertet und anschließend alle betroffenen Eigentümer:innen/Erbbauberechtigte informiert. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist reichen wir die Teilungsvermessung beim Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Als Auftraggeber und/oder Eigentümer erhalten Sie nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster die Fortführungsmitteilung, in der das Vermessungsergebnis unter Angabe der neuen Flurstücksnummern und Flächen dokumentiert ist.

Vermessungsbüro Tonollo
Schloßbergstraße 36
55411 Bingen am Rhein
(Kreis Mainz-Bingen)

Tel: 06721 990513
Fax: 06721 990514
E-Mail: info@vermessung-tonollo.de